Die EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) ist die zentrale Rechtsvorschrift, die die Sammlung, Rücknahme, Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten innerhalb der Europäischen Union regelt. Sie trat am 13. August 2012 in Kraft.
In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in nationales Recht umgesetzt. Für die Durchführung und Überwachung ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) zuständig.

